Normgerechte Luftdichtheitsmessung – Gesamtmessung oder Teilmessung
Eine normgerechte Luftdichtheitsmessung eines Gebäudes nach DIN EN ISO 9972:2018-12 (NA) kann entweder für das gesamte Gebäude oder in Teilabschnitten durchgeführt werden.
1. Messung des gesamten Gebäudes
Bei einer Messung des gesamten Gebäudes wird die Druckdifferenz über die gesamte luftdichte Hülle aufgebaut und mit einer Messvorrichtung gemessen.
Der erzeugte Prüfdruck muss in allen Bereichen des Gebäudes gleichmäßig wirken.
Es muss geprüft werden, ob der Druckunterschied zwischen einzelnen Bereichen im Gebäude nicht mehr als 10 % beträgt.
Ausnahmen:
Kleine, nur von außen zugängliche Räume (z. B. Heizungsräume) können aus der Messung ausgenommen werden, sofern ihr Luftvolumen nicht mehr als 5 % des Gesamtinnenvolumens beträgt. Das Innenvolumen wird in der Berechnung dennoch nicht reduziert.
Nebenräume mit sicherheitsbedingten, nicht verschließbaren Lüftungsöffnungen (z. B. Batterieräume, bestimmte Heizräume) dürfen ebenfalls ausgeschlossen werden, indem die Zugangstüren geschlossen bleiben.
Wichtig: Das gesamte gemessene Gebäude oder der Gebäudeteil muss als eine Zone bilanziert werden.
2. Messung in Teilen – verschiedene Verfahren
Eine Teilmessung kommt insbesondere bei Mehrfamilienhäusern, Mischgebäuden oder getrennten Nutzungseinheiten zum Einsatz. Es gibt hierfür mehrere technisch anerkannte Methoden:
a) Abschnittweise Messung (nacheinander)
Jeder Teil des Gebäudes wird einzeln gemessen, nacheinander.
Das Gesamtergebnis wird anschließend volumen- oder hüllflächengewichtet (je nach Gebäudegröße).
Wichtig: Nicht jede Wohneinheit muss den Grenzwert einhalten. Entscheidend ist das gewichtete Gesamtresultat.
Leckagen zwischen Innenwänden wirken sich negativ auf das Ergebnis aus und dürfen – sofern möglich – temporär abgedichtet werden.
b) Schutzdruckmessung (mit mehreren Messeinrichtungen)
Bei der Schutzdruckmessung kommen zwei oder mehr Blower-Door-Geräte gleichzeitig zum Einsatz. Alle Teile des Gebäudes werden parallel unter den gleichen Prüfdruck gesetzt.
Dadurch werden interne Leckagen zwischen den Gebäudeteilen neutralisiert.
Diese Methode führt zu einem realistischeren und oft günstigeren Ergebnis als die einfache Abschnittsmessung.
c) Schutzdruckmessung – abschnittsweise
Auch hier werden mehrere Gebläse parallel betrieben, allerdings wird nur ein Gebäudeteil aktiv gemessen. Die übrigen Geräte erzeugen lediglich den gleichen Prüfdruck und verhindern so Luftströme durch angrenzende Räume, Decken oder Wände.
Das Ergebnis betrifft nur den gemessenen Abschnitt,
interne Leckagen werden ausgeschlossen, was die Aussagekraft verbessert.
d) Stichprobenmessung (nur bei großen Wohnanlagen)
Die Stichprobenmessung ist nach DIN EN ISO 9972, Anhang NB zulässig und gilt für große Mehrfamilienhäuser mit außenliegender Erschließung (z. B. Laubenganghäuser).
Voraussetzungen:
Das Gebäude muss mindestens 60 Nutzungseinheiten haben.
Mindestens 12 Wohnungen (ca. 20 % der Hüllfläche) müssen gemessen werden.
Es müssen mindestens drei Einheiten im obersten und untersten Geschoss erfasst werden.
Alle Bauarten und Konstruktionsvarianten im Gebäude müssen abgebildet werden.
Nichtwohnnutzungen und gemeinsame Erschließungsbereiche (z. B. Flure, Treppenhäuser) sind zusätzlich zu prüfen.