Ermittlung der Bezugsgrößen
nach GEG DIN EN ISO 9972:2018-12 NA und DIN EN 13829
Gebäude bis 1.500 m³ (kleine Gebäude)
Innenvolumen = Nettoraumfläche × mittlere lichte Raumhöhe
Wichtig: Zum Innenvolumen gehören keine Wände, Hohlräume, abgehängte Decken, Hohlraumböden oder Trockenbaukonstruktionen innerhalb der luftdichten Ebene.
Jeder Raum wird einzeln und exakt berechnet.
Gebäude ab 1.500 m³ (große Gebäude)
Bei größeren Gebäuden wird die Hüllfläche als Bezugsgröße herangezogen. Sie setzt sich zusammen aus den inneren Flächen aller Böden, Wände und Decken, die die luftdichte Hülle begrenzen. In diesem Fall werden alle Innenflächen vollständig berücksichtigt – auch Innenwände und Raumtrennungen, sofern sie innerhalb der luftdichten Hülle liegen.
Bei sehr großen Gebäuden mit Abmessungen über
L > 30 m × B > 30 m × H > 15 m,
dürfen alternativ auch die äußeren Hüllflächen als Grundlage verwendet werden.Relevante Bezugsnorm in diesem Zusammenhang:
DIN V 18599-1:2018-09